Wer montiert und wartet die Rauchwarnmelder?
Müssen Montage und Wartung von Fachunternehmen vorgenommen werden?
Hinweise auf Montage- und Wartungsarbeiten von Rauchwarnmeldern sind regelmäßig in den Bedienungsanleitungen der Hersteller enthalten. Einschränkungen durch ergänzende Regelungen der Landesbauordnung gibt es nicht.
Die Norm DIN 14676, welche die Mindestanforderungen für die Planung, den Einbau, den Betrieb und die Instandhaltung von Rauchwarnmeldern in Wohnungen regelt, wurde nicht in der Liste der technischen Baubestimmungen bekanntgemacht und ist deshalb baurechtlich nicht bindend. Insofern liegt es in der Entscheidung der Eigentümerin oder des Eigentümers, der Empfehlung in DIN 14676 zu folgen und einen zertifizierten Fachdienstleiter mit der Montage und Wartung der Rauchwarnmelder zu beauftragen.