Höhere Qualität bei Rauchmeldern mit „Q“
 
Q LogoEinheitliche Kennzeichnung von Rauchmeldern mit zuverlässiger Funktionsbereitschaft von mindestens 10 Jahren
 
Die erhöhten Qualitätskriterien und technischen Weiterentwicklungen bei Rauchmeldern innerhalb der letzten Jahre konnten nicht mehr transparent durch ein gemeinsames Prüfzeichen am Markt dargestellt werden. Brandschützer und Fachberater forderten daher seit langem eine Kennzeichnung für qualitativ hochwertige Rauchmelder, die für den Langzeiteinsatz besonders geeignet sind.

Zur besseren Verbraucherinformation gibt es daher jetzt das neue „Q“: ein unabhängiges Qualitätszeichen, das für Rauchmelder mit erweiterter Qualitätsprüfung steht. Folgende Leistungsmerkmale sind ausschlaggebend:

  • Geprüfte Langlebigkeit und Reduktion von Falschalarmen
  • Erhöhte Stabilität, z. B. gegen äußere Einflüsse
  • Fest eingebaute Batterie mit mindestens 10 Jahren Lebensdauer

Grundlage für das „Q“ ist die Erfüllung der erhöhten Anforderungen aus der neuen vfdb-Richtlinie 14-01. Die Prüfungen werden von notifizierten Prüfinstituten wie VdS Schadenverhütung und Kriwan Testzentrum durchgeführt.

Das neue „Q“ ersetzt keinesfalls die EN 14604, sondern ergänzt sie in Bezug auf Kriterien, die aufgrund der EN 14604 nicht gefordert werden, auf die sich also die CE-Kennzeichnung nicht bezieht. Beratern und Verbrauchern, die Wert auf besondere Qualität und Zuverlässigkeit legen, bietet es eine verlässliche Entscheidungshilfe.

„Endlich werden die mindestens 10 Jahre Lebensdauer nicht nur für die Batterie, sondern auch für den Rauchwarnmelder selbst geprüft und belegt“, erläutert Christian Rudolph, Vorsitzender des Forums Brandrauchprävention in der vfdb. Der Vizepräsident des Deutschen Feuerwehrverbandes (DFV), Bernd Pawelke, erklärt den Nutzen für den Verbraucher: „Das neue ‚Q’ bietet eine unabhängige und einheitliche Kennzeichnung von Qualitätsmeldern zur Orientierung am Markt. Brandschützer, Dienstleister und Berater haben zudem Antworten auf Verbraucherfragen, wenn es um die qualitative Unterscheidung von Rauchwarnmeldern geht.“

Hintergrund

Seit 2008 dürfen zwar nur noch Rauchwarnmelder auf den Markt gebracht werden, die nach EN 14604 geprüft sind und entsprechend mit CE-Kenn-zeichnung inkl. Zertifikatsnummer und der Angabe „EN 14604“ versehen sind. Allerdings beinhaltet diese CE-Kennzeichnung keine qualitative Aussage, sondern nur, dass das derart gekennzeichnete Produkt im Europäischen Binnenmarkt legal gehandelt werden darf.

Quelle: www.Qualitaetsrauchmelder.de